| Flyer müssen 2 Werktage vor Auftragsbeginn zur Verfügung stehen.
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| Zahlung erfolgt vor dem ersten Verteiltag in Bar oder nach der Verteilung per Bankeinzug. Einzugsermächtigung muss im Voraus erteilt werden.
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| Neue Aufträge können nur entgegen genommen werden, wenn die vorangegangenen Aufträge beglichen sind.
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| Aufträge müssen schriftlich aufgegeben werden.
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| Flyer werden nicht an Haushalte mit gefährlichen Hunden verteilt.
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| Flyer werden nicht in Haushalte verteilt, die ausdrücklich keine Werbung wünschen.
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| Der Kunde hat die Möglichekeit 2 Tage (auch Sonn- und Feiertage) nach der Verteilung jeden Gebietes zu reklamieren. Die Reklamation ist nachweispflichtig durch Telefonkontrolle oder Haustürklingelkontrolle im Beisein eines Mitarbeiters der Firma dsm. Nach Ablauf der Frist hat der Kunde keinerlei Reklamationsmöglichkeiten.
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| Sollte der Kunde die Flyer verspätet anliefern (bei Termingebundener Verteilung), hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Reklamation.
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| Bei berechtigten Reklamationen, werden Gutschriften nur für die nächste Verteilung gewährt. Geld zurück Erstattungen sind nicht möglich.
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| Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Fulda.
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